Zurück

Frage und Antwort

Bauchfrei verkaufen?

In Hofladen und Café beschäftigen wir Schülerinnen und Studentinnen als Aushilfe. Gemäß der aktuellen Mode tragen einige gerne bauchfreie Shirts und Tops. Wir würden dezentere Kleidung bevorzugen. Dürfen wir unsere Mitarbeiterinnen anweisen, längere T-Shirts zu tragen? Müssen wir diese Oberteile selber kaufen oder bezahlen oder können wir das den Aushilfen überlassen? Wie ist die Rechtslage?

Kleiderordnung für Servicekräfte? Arbeitgeber haben eine gewisse Weisungsbefugnis und können bauchbedeckende Oberteile vorschreiben. (Bildquelle: Drobot Dean/stock.adobe.com)

Grundsätzlich ist es die freie Entscheidung des Mitarbeiters, welche Kleidung er bei der Arbeit trägt. Diese Freiheit kann aber durch das Direktionsrecht des Arbeitgebers beschränkt werden, wenn dieser berechtigte Interessen an einer „Kleiderordnung“ hat. Ein bestimmtes Erscheinungsbild der Mitarbeiter kann ein solches Geschäftsinteresse sein. Gerade im Bereich der Gastronomie oder dem Verkauf von Waren ist das äußere Erscheinungsbild der Mitarbeiter wichtig, denn viele Kunden schließen vom Erscheinungsbild der Mitarbeiter auf das Erscheinungsbild des Betriebes. Insbesondere in Hofläden und Hofcafés verkehren häufig ältere Kunden und Gäste, die eine bauchfreie Kleidung nicht immer tolerieren oder als unangemessen im Umgang mit Kunden betrachten. Daher haben Sie als Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran, ihren Mitarbeitern vorzugeben, während der Arbeit bauchbedeckende Oberteile zu tragen.

Trotz dieser Vorgabe sind Sie nicht verpflichtet, entsprechende Oberteile für die Mitarbeiter anzuschaffen oder zu bezahlen. Als Arbeitgeber dürfen Sie davon ausgehen und auch erwarten, dass jede/r Mitarbeiter/in auch über Kleidungsstücke verfügt, die den Bauch bedecken. Am Besten erklärt Sie dem potenziellen Mitarbeiter bereits im Vorstellungsgespräch, dass im Betrieb eine bestimmte Kleiderordnung gilt und welche Vorgaben diese umfasst sind. Auch eine Aufnahme der jeweiligen Kleiderordnung in den Vertrag ist ratsam.

Immer bestens informiert mit dem HOFdirekt Newsletter!

Erhalten Sie jeden Dienstag die wichtigsten Meldungen kostenlos per E-Mail direkt von der HOFdirekt-Redaktion. Abmeldung jederzeit möglich. Ihre Daten geben wir selbstverständlich nicht weiter.