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Frage und Antwort

Alkoholgehalt ermitteln?

Wir möchten Fruchtaufstrich mit Rum herstellen. Wie kennzeichnen wir unsere Produkte korrekt? Müssen wir den Alkoholgehalt im Endprodukt ermitteln lassen?

(Bildquelle: HofDirekt)

Wenn Sie die Erzeugnisse in einer Fertigpackung anbieten, müssen Sie folgende Kennzeichnungselemente angeben:

– Verkehrsbezeichnung: z. B. „Fruchtaufstrich aus Erdbeeren mit einem Schuss Rum“ oder „Erdbeer-Rhabarber-Fruchtaufstrich“. Die Bezeichnung muss das Erzeugnis zutreffend beschreiben. Eine Fantasiebezeichnung wie „Erdbeertraum“ allein reicht nicht aus.

– Zutatenverzeichnis: Vor der Aufzählung muss das Wort „Zutaten: …“ erscheinen. Alle Zutaten des Lebensmittels müssen in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils angegeben werden. Dabei ist zu beachten: Gelierzucker ist eine zusammengesetzte Zutat, deren Inhaltsstoffe einzeln genannt werden müssen (z. B. Zucker, Geliermittel Pektin …). Zusatzstoffe (Konservierungsstoffe, Geliermittel, Säuerungsmittel) müssen mit diesem Klassennamen...

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