Frage und Antwort
Abweichung vom Eigehalt
Wir sind Nudelproduzenten und stellen Eiernudeln her. Der Eigehalt beträgt 32 %, den wir gemäß der QUID-Kennzeichnung auf dem Etikett angeben. Wie groß darf die Abweichung des Eigehaltes sein?
(Bildquelle: B. Lütke Hockenbeck)
Es gibt keine gesetzlich festgelegten Toleranzgrenzen bei den Prozentangaben nach der QUID-Regelung. Grundsätzlich muss natürlich die Rezeptur den ausgewiesenen Eigehalt auch hergeben.
Die Leitsubstanz bei der Bestimmung des Eigehaltes in Nudeln ist der...