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Frage und Antwort

Abweichung vom Eigehalt

Wir sind Nudelproduzenten und stellen Eiernudeln her. Der Eigehalt beträgt 32 %, den wir gemäß der QUID-Kennzeichnung auf dem Etikett angeben. Wie groß darf die Abweichung des Eigehaltes sein?

(Bildquelle: B. Lütke Hockenbeck)

Es gibt keine gesetzlich festgelegten Toleranzgrenzen bei den Prozent­angaben nach der QUID-Regelung. Grundsätzlich muss natürlich die Rezeptur den ausgewiesenen Eigehalt auch hergeben.

Die Leitsubstanz bei der Bestimmung des Eigehaltes in Nudeln ist der...

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