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Frage und Antwort

Energiegeld und Minijob

Wir beschäftigen mehrere Minijobber als Aushilfen im Hofcafé. Wie kommen diese an ihr Energiegeld, sie zahlen ja keine Lohnsteuer. Zwei unserer Minijobber sind Studenten. Was gilt für sie? Muss ich als Arbeitgeber in Vorleistung gehen? Was müssen wir als Arbeitgeber beachten? Greta W. in F.

Die Energiepreispauschale wird für 2022 gewährt und steht jeder anspruchsberechtigten Person nur einmal zu. (Bildquelle: nedvodka.com/stock.adobe.com)

Die Energiepreispauschale wird für 2022 gewährt und steht jeder anspruchsberechtigten Person nur einmal zu. An Minijobber darf der Arbeitgeber die Energiepreispauschale nur dann an auszahlen, wenn es sich bei der Beschäftigung um das erste Dienstverhältnis (Haupt-Dienstverhältnis) handelt. Dies müssen die Mitarbeiter mit einem Schreiben bestätigen.

Gerade Minijobber haben oft mehrere Beschäftigungen. Durch das Schreiben soll verhindert werden, dass die Energiepreispauschale an einen Arbeitnehmer mehrfach ausgezahlt wird. Die Bestätigung kann wie folgt formuliert sein:

Hiermit bestätige ich...

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