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Schutz für Schinken und Pumpernickel
Pumpernickel, "Westfälischer Knochenschinken" und "Stromberger Pflaume" bleiben geschützt: Der Bundeslandwirtschaftsminister rückt seine missverständlichen Äußerungen zum Markenschutz regionaler Lebensmittel gerade.
Pumpernickel, "Westfälischer Knochenschinken" und "Stromberger Pflaume" bleiben geschützt: Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt rückt seine missverständlichen Äußerungen zum Markenschutz regionaler Lebensmittel gerade.
Für erheblichen Wirbel sorgten Äußerungen des Bundeslandwirtschaftsministers Christian Schmidt zum Markenschutz für Lebensmittel regionaler Herkunft. Das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" hatte den Minister mit den Worten zitiert: „Wenn wir die Chancen eines freien Handels mit dem riesigen amerikanischen Markt nutzen wollen, können wir nicht mehr jede Wurst und jeden Käse als Spezialität schützen.“
Dem Vorwürfen, Schmidt stelle die europäischen Regelungen in den TTIP-Verhandlungen zur Disposition, trat nun dessen Sprecher Jens Teschke vor der Bundespressekonferenz in Berlin entgegen. Die Bundesregierung dränge auf mehr Klarheit beim Schutz regionaler Herkünfte von Lebensmitteln in der Europäischen Union. Dies sei eine Voraussetzung, die Regelungen für Produkte mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) sowie Produkte mit geschützter geographischer Angabe (g.g.A.) in den Freihandels-Verhandlungen zwischen der EU und den USA (TTIP) zu verteidigen, sagte Teschke.
Minister Christian Schmidt sei "bekennender Regionalist" und setze sich dafür ein, dass die bestehenden Label und Kennzeichen verlässlich und verständlich sind, so Teschke. Schmidt stehe ganz klar zum Prinzip der geschützten Herkunftskennzeichnung. Diese Kennzeichnung diene dem Schutz und der Förderung traditioneller und regionaler Lebensmittelerzeugnisse.
2000 regionale Label in der EU