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Auf Nährstoffhinweise verzichten
Die Nährwertkennzeichnung wird erst im Dezember 2016 Pflicht. Wer jedoch in irgendeiner Form freiwillig nährwertbezogene Aussagen auf dem Etikett trifft, ist bereits seit 13. Dezember 2014 zur Nährwertangabe verpflichtet.
Sie muss formal den Vorgaben der Lebensmittelinformationsverordnung entsprechen. Geregelt ist dies in Artikel 54 (2) der LMIV ohne nähere Erläuterungen. Ergänzende Hinweise sind einem Dokument der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher zu entnehmen, das der Anwendung der LMIV in der Praxis dienen soll.
Aus diesem geht hervor, dass, „falls eine nährwert- und/oder gesundheitsbezogene Angabe gemacht wird oder einem Lebensmittel Vitamine und/oder Mineralstoffe beigefügt wurden, die verpflichtende Nährwertdeklaration ab dem 13. Dezember 2014 der LMIV entsprechen muss“. Dies umfasst somit Nährstoffhinweise jeglicher Art. Jeder Direktvermarkter sollte daher prüfen, inwieweit er von dieser Regelung betroffen ist. Empfehlenswert wird es daher im Regelfall sein, auf Nährstoffhinweise grundsätzlich zu verzichten. Dr. Elisabeth Seemer