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Frage und Antwort

Wurst: Wasser aufs Etikett?

Wie ist Wasser oder Eis als Zutat in Wurst auf dem Etikett zu kennzeichnen? Bislang muss­te nach unseren Informationen Wasser und Eis angegeben werden, sobald die zugegebene Menge 5 % überschreitet. In der neuen Lebensmittelinformationsverordnung steht, dass bei Fleisch und Fleischzubereitungen – und dazu dürfte ja auch Wurst zählen – zugefügtes Wasser auch unter 5 % Gewichtsanteil in der Zutatenliste auf dem Etikett aufzuführen ist. Stimmt das?

(Bildquelle: B. Lütke Hockenbeck)

Laut einer neuen Regelung der Lebensmittelinformationsverordnung müsste ab Dezember 2014 das zugesetzte Wasser bei sämtlichen Fleischerzeugnissen in der Verkehrsbezeichnung mitangegeben werden. Wörtlich ist von „Fleischerzeugnissen, Fleischzubereitungen, die als Aufschnitt, am Stück, in Scheiben geschnitten, als Fleischportion oder Tierkörper angeboten werden“, die Rede. Nach der allgemeinen Auffassung wäre davon...

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