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Frage und Antwort

Wer trägt Rücksendekosten?

Wir sind Schafhalter. In unserem Online-Shop wollen wir demnächst auch Felle und Wolle unserer Tiere verkaufen. Wie verhalten wir uns bei Rücksendungen? Große Versandhäuser legen stets einen Retourenaufkleber bei. Brauchen wir so etwas auch? Gehen die Portokosten für die Rücksendung zu unseren Lasten?

(Bildquelle: B. Lütke Hockenbeck)

Wenn Sie als gewerblicher Verkäufer Waren über das Internet an Verbraucher verkaufen, müssen Sie Ihren Kunden grundsätzlich ein Widerrufsrecht einräumen. Das heißt, ein Kunde kann die Bestellung innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist stornieren und muss Ihnen bereits erhaltene Ware zurücksenden. Sie können in Ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festlegen, dass Kunden die Rücksendekosten tragen müssen, wenn der Warenwert unter 40 € liegt. Bei einem Warenwert über 40 € müssen Sie als Unternehmen immer die Versandkos­ten tragen. Beachten Sie bitte, dass die Wertgrenze von 40 € nur dann...

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