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Frage und Antwort

Wer haftet fürs Falschparken?

In der Nähe unseres Hofes gibt es ein gut besuchtes Café. Allerdings gibt es zu wenig Parkplätze, sodass die Café­gäste häufig auf unseren landwirtschaftlichen Flächen oder sogar bei uns auf dem Hof parken. Der Cafépächter weist jegliche Verantwortung von sich. Zudem hat er uns schon seines Cafés verwiesen, als wir seine Gäste darauf angesprochen haben. Darf er das? Müssen wir Anlieger die ­Belastung einfach hinnehmen? Inwiefern ist der Cafépächter für seine Gäste verantwortlich, wenn diese Schäden anrichten?

(Bildquelle: wrw/pixelio)

Sie müssen selbstverständlich keine fremden Fahrzeuge auf Ihrem Grund und Boden dulden. Sie haben hier auch das Recht, ein widerrechtlich abgestelltes Fahrzeug abschleppen zu lassen – allerdings haften Sie dann erst einmal für die Abschleppkosten, die Sie unter Umständen mühselig einklagen müssten.

Auch wenn der Betreiber des Cafés sein Fahrzeug nicht bei Ihnen parkt, kann er ordnungsbehördlich in die Pflicht genommen werden als sogenannter Zustandsstörer oder Zweckveranlasser. Grundsätzlich ist zwar der unmittelbare Verursacher, also die Gäste, die ihr Fahrzeug auf Ihrem Grundstück abstellen,...

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