Frage und Antwort
Wem gehört das Straßenobst?
An vielen Straßen und Wirtschaftswegen stehen Obstbäume. Wem gehören diese Früchte und wer darf sie ernten? Der Landwirt, an dessen Feldrändern sie stehen, oder die Gemeinde? Dürfen die Früchte bzw. Produkte daraus verkauft werden, etwa in einem Hofladen oder auf dem Wochenmarkt?
Wem die Früchte gehören, hängt davon ab, auf wessen Grundstück die Bäume stehen. Früchte sind, solange sie am Baum hängen, fest mit dem Baum verbunden. Der Baum wiederum ist fest mit dem Grundstück verbunden. Damit gelten die Früchte nicht als selbstständige Sache, sondern sie gehören als wesentlicher Bestandteil des Grundstücks nach § 94 BGB dessen Eigentümer. Werden die Früchte geerntet oder fallen einfach herunter – im Juristendeutsch heißt das „von der Hauptsache getrennt" –, ändert das...