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Frage und Antwort

Welche Pausenregelung gilt auf dem Markt?

Die Arbeitszeit unserer Wochenmarkt-Verkäuferinnen beginnt morgens meist um 5 Uhr und geht dann je nach Markt bis 14 oder 15 Uhr. In der Arbeitszeit ist die Fahrtzeit vom Hof zum Markt und zurück mit eingerechnet. Wir haben mit den Verkäuferinnen vereinbart, dass sie Pause machen können, um beispielsweise auf die Toilette zu gehen. Darüber ­hinaus holen sich einige beim benachbarten Bäckerstand einen Kaffee und ein Brötchen oder tätigen sogar kleinere Einkäufe auf dem Markt. Das ist für uns aber in Ordnung. Nun ist uns zu Ohren gekommen, dass eine Verkäuferin sich von ihrem Mann auf dem Wochenmarkt abholen ließ und die beiden Besorgungen im 5,5 km entfernten Einkaufszentrum machten. Unser Personalbüro bekam keinen Hinweis darauf, dass es während der Arbeitszeit eine Fehlzeit gab. Welche Regelungen gibt es für die Pause auf dem Markt? Wie können wir uns verhalten?

(Bildquelle: B. Lütke Hockenbeck)

Arbeitnehmer haben grundsätzlich Anspruch auf Pausenzeiten. Wie lang diese Pausen mindes­tens sein müssen, regelt das Arbeitszeitgesetz. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden hat ein Arbeitnehmer einen Pausenanspruch von mindestens 30 Minuten. Arbeitet ein Arbeitnehmer mehr als 9 Stunden, erhöht sich dieser Pausenzeitanspruch auf 45 Minuten. Diese Pausenzeiten müssen nicht zwangsläufig am Stück genommen werden, sondern können in mehrere Pausen aufgesplittet werden, wobei eine Pause aber mindestens 15 Minuten betragen muss.

Diese Pausenzeiten stellen nur gesetzliche Mindestgrenzen dar. Jeder Arbeitgeber darf seinen Mitarbeitern selbstverständlich auch längere Pausenzeiten...

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