Für typische Berufsbekleidung sind sowohl die Anschaffungs- als auch die Reinigungskosten vollständig absetzbar. Deshalb muss zunächst geklärt werden, ob es sich um reine Berufskleidung handelt. Zwar sind Wanderschuhe, Jeans und Flanellhemd durchaus übliche Arbeitskleidung eines Landwirts, aber eben auch privat einsetzbar. Insofern führt weder ihre Anschaffung noch ihre Reinigung zu Betriebsausgaben. Typische Berufsbekleidung sind Uniformen, Kleidung mit dauerhaft angebrachten Firmenemblemen und Schutzbekleidung. Ausnahmsweise wurde vor Gericht auch der schwarze Anzug eines Totengräbers oder eines Geistlichen anerkannt.
Sogenannte bürgerliche Kleidung zählt zu den Privatausgaben, auch wenn sie fast ausschließlich bei der Berufsausübung getragen wird, z. B. weil der Chef angeordnet hat, dass alle Mitarbeiter Hemden und Hosen einer einheitlichen Farbe tragen müssen. Während die Anschaffungskosten über Belege nachgewiesen werden können, sind die Kosten für Waschen, Trocknen und Bügeln zu schätzen. Es gibt dazu keine gesetzlich festgelegten Beträge. Von den Verbraucherzentralen finden sich im Internet beispielsweise je nach Waschgang und Haushaltsgröße Beträge um 1 € je kg Wäsche. Die eigene Ermittlung der Kosten mit Abschreibung der Anschaffungskosten der Waschmaschine, für Wasser und Strom dürfte recht aufwendig sein.
Wolfram Horn