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Frage und Antwort

Waschbecken für den Honigverkauf?

Wir verkaufen auf dem Wochenmarkt Obst und Gemüse sowie Fruchtaufstriche und Honig in Gläsern. Nun habe ich von der Lebensmittelüberwachung die Auflage bekommen, ein Handwaschbecken an meinem Marktstand bereitzustellen. Und zwar wegen des Verkaufs von Fruchtaufstrich und Honig. Das kommt mir seltsam vor. Gibt es wirklich eine Regelung, die das vorschreibt?

(Bildquelle: S. Holtkamp)

Da sich die Fruchtaufstriche genauso wie der Honig in Gläsern befinden und diese fest verschlossen sein dürften, ist keine Gefahr für die Gesundheit der Verbraucher zu erkennen. Es gibt außerdem keine allgemeingültige Vorschrift zur Verwendung von Handwaschbecken auf Wochenmärkten.

Allerdings ist es möglich, dass sich die Lebensmittel­überwachung auf eine hier gültige „Marktordnung“ bezieht, wie es sie in...

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