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Frage und Antwort

Was darf die Lebensmittelkontrolle?

Wir stellen unter anderem Schnaps her, den wir in unserem Hofladen sowie in einem kleinen Laden bei uns im Dorf verkaufen. Im März dieses Jahres kam in dem Dorfladen unangemeldet ein Kontrolleur der Lebensmittelüberwachung vorbei und hat unseren Schnaps untersuchen lassen. Im August bekamen wir eine Mängelliste und sollen uns dazu äußern. Wir möchten gerne wissen, ob das Ganze rechtens ist, da wir keine Durchschrift der Entnahme bekommen haben und auch keine Rückstellmuster gemacht wurden.

(Bildquelle: L. Buchholz)

Lebensmittelkontrolleure kommen grundsätzlich unangekündigt vorbei. In einzelnen Fällen werden Termine für Beratungen zum Beispiel bei Bauvorhaben, vereinbart. Auch Nachkontrollen werden häufig terminiert. Das ergibt sich oft schon aus Bescheiden, in denen taggenaue Fristen zur Mängelbeseitigung enthalten sind.

Das Ergebnis der Inspektion muss der Kontrollierten mitgeteilt werden. Und zwar sowohl, wenn sich keine Beanstandungen ergaben als auch bei Beanstandungen. Bei Letzterem müssen die festgestellten Übertretungen und die zu ergreifenden Maßnahmen zur Beseitigung dieser Verstöße mitgeteilt werden.

Bei Lebensmittelkontrollen dürfen gegen Empfangsbescheinigungen...

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