Frage und Antwort
Was darf der Kontrolleur?
Wir vermarkten Obst und Gemüse, Eier, Backwaren, Milchprodukte und Käse auf dem Wochenmarkt. Letztens hat ein Mitarbeiter der Lebensmittelkontrolle meinen Stand überprüft und dabei auch den Verkaufswagen betreten. Allerdings ohne sich vorher die Hände zu waschen oder Schutzkleidung anzuziehen. Außerdem hat mich geärgert, dass die Kontrolle in Anwesenheit von Kunden durchgeführt wurde. Nun möchte ich gerne wissen: Darf ein Lebensmittelkontrolleur überhaupt ohne entsprechende Schutzkleidung und Handschuhe meine Waren anfassen? Und darf der Kontrolleur in Anwesenheit der Kunden den Wagen inspizieren und Proben nehmen?
(Bildquelle: HofDirekt)
Mitarbeiter der Lebensmittelkontrolle haben das Recht, während des normalen Marktbetriebes – also vor Kunden – den Wagen zu inspizieren und Proben zu ziehen. Über die Schutzkleidung könnte man streiten: Der Kontrolleur begutachtet ja nicht nur einen...