Frage und Antwort
Waage am Verkaufsstand?
An unseren Verkaufsständen verkaufen wir Erdbeeren in Schalen mit 500 g und 1 kg Inhalt. Sie sind bereits vorab gewogen. Müssen wir trotzdem eine Waage am Stand haben, ähnlich einer Kontrollwaage an der Obsttheke im Supermarkt?
(Bildquelle: B. Lütke-Hockenbeck)
Bei den genannten Packungen handelt es sich um Obst und Gemüse ohne Vorverpackung nach § 17 Fertigpackungsverordnung (FPackV). Insofern ist auf der Umverpackung, zum Beispiel der Erdbeerschale bzw. am Verkaufsstand neben der Packung auf einem Schild die Nennfüllmenge anzugeben (§ 17 Abs. 2...