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Frage und Antwort

Videoüberwachung im Verkaufswagen?

Mit unseren Verkaufsfahrzeugen sind wir auf verschiedenen Wochenmärkten unterwegs. Letztes Jahr bekamen wir einen Hinweis, dass eine Verkäuferin uns finanziell schädigt. Wir haben daraufhin einen Detektiv eingeschaltet, der versteckte Kameras einbaute. Somit hatten wir eindeutige Beweise und konnten die Verkäuferin überführen. Dürfen wir auch selbst, ohne beauftragten Detektiv, unsere Fahrzeuge mit Kameras ausstatten, um unsere Verkäuferinnen zu überwachen?

(Bildquelle: Fotolia/num_skyman)

Zunächst ein Hinweis: Ein Detektiv hat nicht mehr Rechte als der Arbeitgeber selbst. Als abschreckendes Beispiel kann hier auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Februar 2015 (Az. 8 AZR 1007/13) verwiesen werden. Ein Arbeitgeber hatte seine Mitarbeiterin durch einen Detektiv überwachen lassen, weil er nach Vorlage von sechs Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen unterschiedlicher Ärzte bezweifelte, dass diese arbeitsunfähig krank sei. Das Gericht war der Auffassung, dass der Verdacht des Arbeitgebers auf vorgetäuschte Krankheit nicht auf konkreten Tatsachen beruhe und verurteilte den Arbeitgeber wegen der rechtswidrigen...

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