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Frage und Antwort

Urlaub in der Probezeit

Wir haben zum 1. Dezember eine neue Verkäuferin eingestellt und eine Probezeit von sechs Monaten vereinbart. Nach unserem Kenntnisstand darf sie in dieser Zeit keinen Urlaub nehmen. Sie möchte im Frühjahr gerne eine Woche in die Ferien fahren. Darf sie während der Probezeit Urlaub verlangen? Müssen wir dem zustimmen?

(Bildquelle: J. Spichala)

Ein Mitarbeiter hat erst nach einem sechsmonatigen Bestehen des Arbeitsverhältnisses einen vollen Urlaubsanspruch. Das heißt: Erst nach sechs Monaten darf der Arbeitnehmer seinen gesamten Jahresurlaub nehmen.

Es ist aber nicht verboten, dass der Arbeitnehmer auch vor Ablauf der Probezeit oder des sechsmonatigen Bestehens des Arbeitsverhältnisses Urlaub nimmt. Dem Arbeitnehmer steht jeden Monat, in dem das Arbeitsverhältnis besteht 1/12 seines...

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