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Frage und Antwort

Reservierung stornieren

In unserer Hofgastronomie bieten wir Familienfeiern und Frühstücksbuffet an. Für beides melden sich die Gäste mit einer bestimmten Personenzahl an. Immer wieder kommt es vor, dass die Gruppen mit weniger Personen als angemeldet erscheinen. Kann ich von meinem Vertragspartner dafür Schadenersatz verlangen und was kann ich überhaupt in Rechnung stellen? Das bestellte Essen, eine Getränkepauschale, einen pauschalen Ausfall, weil ich wegen der reservierten Plätze andere Gäste abgewiesen habe? Ich habe gelesen, dass der Wirt, wenn er vom Gast 48 Stunden vorher über die verminderte Personenzahl informiert wurde, keinen Anspruch auf Schadenersatz hat. Stimmt diese Frist? Gilt das auch bei einer Gesamtstornierung der Familienfeier/des Essens?

(Bildquelle: S. Holtkamp)

Sie haben dann einen Anspruch auf Schaden­ersatz, wenn zuvor ein wirksamer Vertrag zwischen Ihnen und dem Gast geschlossen wurde. Der Vertragsschluss reicht mündlich, aber das Problem ist dabei immer die Beweislast. Der Gastwirt müsste in einem Prozessfalle beweisen können, was der Gast konkret bestellt bzw. gebucht hat. Das dürfte ein Problem sein. Eine unverbindliche Anfrage oder eine reine Platzreservierung ist für einen Schadenersatzanspruch nicht ausreichend. Wenn sich jedoch bei Ihnen Gäste mit einer bestimmten Personenzahl angemeldet haben und beispielsweise ein Frühstücksbuffet für einen Pauschalpreis pro Person...

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