Frage und Antwort
Preis am Regal immer gültig?
Wir weisen regelmäßig Angebotspreise am Regal aus. Kürzlich vergaßen wir, die Preisschilder zu entfernen. An der Kasse berechneten wir aber den regulären Preis. Als uns eine Kundin darauf ansprach, haben wir ihr das Produkt zum reduzierten Preis verkauft. Nun interessiert mich die Rechtslage: Sind wir verpflichtet, den günstigeren Preis zu berechnen?
(Bildquelle: L. Buchholz)
Sie müssen die Ware nicht zum angeschlagenen Preis verkaufen, sondern können auf dem regulären Preis bestehen. Ein Preisschild an einer Ware ist rechtlich kein verbindliches Angebot, das der Kunde nur annehmen muss, um einen verbindlichen Kaufvertrag zu schließen,...