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Frage und Antwort

Müssen Oberarme im Verkauf bedeckt sein?

Eine Angestellte bedient im Sommer gerne in ärmellosen Tops. Ist es hygienerechtlich erlaubt am Käsestand oder an der Bäckertheke ärmellos zu verkaufen? Darf ich meinen Mitarbeitern vorschreiben mindestens die Oberarme zu bedecken?

(Bildquelle: B. Lütke Hockenbeck)

Ja, das dürfen Sie und sollten Sie auch. Im Kundenkontakt sollte nur wenig nackte Haut gezeigt werden, denn manche Kundinnen und Kunden fühlen sich davon abgestoßen. Selbst wenn die Achseln rasiert sind, kann die nackte Haut des Verkaufspersonals in der Nähe der Lebensmittel, die die Kundschaft ja später essen will, Abscheu hervorrufen. Manche Menschen reagieren sehr sensibel, wenn es um Nahrung geht. Und weil...

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