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Frage und Antwort

Kartoffeln kennzeichnen

Wir bieten abgepackte Kartoffeln aus biologischem Anbau in verschiedenen Gebindegrößen an. Welche Angaben müssen auf dem Etikett stehen?

(Bildquelle: HofDirekt)

Die EG-Etikettierungsrichtlinie sorgt in Europa für eine einheitliche Lebensmittelkennzeichnung. Die Umsetzung dieser Richtlinie erfolgt in Deutschland durch die ­Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV). Darin ist festgelegt, dass auf fertig verpackten Lebensmitteln grundsätzlich folgende Angaben stehen müssen:

1. Verkehrsbezeichnung: in diesem Fall „Kartoffeln“.

Als Hilfestellung für den Verbraucher sollte die Sorte und die Kocheigenschaft (festkochend, vorwiegend festkochend oder mehligkochend) auf dem Etikett ersichtlich sein. Dies ist aber nicht zwingend erforderlich.

Wollen Sie Ihre Kartoffeln über einen Zwischenhändler verkaufen (z.B. anderen Hofladen oder Lebensmittelgeschäft), so wird in der Regel der Wiederverkäufer diese Angaben verlangen.

2. Zutatenverzeichnis und allergene Zutaten: dies entfällt hier, da es sich nicht um ein verarbeitetes Lebensmittel handelt.

3. Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum: auch dies entfällt bei...

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