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Frage und Antwort

Ist ein Spuckschutz verpflichtend?

Wir veranstalten in unserer Gemüse-Gärtnerei drei Hoffeste im Jahr, zu denen wir unsere Kunden und Gäste einladen. Auf unserem letzten Hoffest haben wir wie immer ein Kuchenbüfett angeboten. Ein anwesender Lebensmittelkontrolleur forderte für zukünftige Feste einen Spuckschutz für alle offenen Speisen. Ist das ein übertriebener oder gängiger Anspruch und ab welcher Dimension gilt er? Wir haben schon viele Hoffeste in der Umgebung besucht, aber selten einen Spuckschutz für das Hoffest-Kuchenbüfett gesehen.

(Bildquelle: B. Pröbsting)

Grundsätzlich hat der Kontrolleur mit seiner Forderung recht, da Lebensmittel stets so angeboten werden müssen, dass sie nicht nachteilig beeinflusst werden können. Ohne Hustenschutz kann aber die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung gegeben sein, zum Beispiel durch Niesen oder Husten. Dass...

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