Frage und Antwort
Gutschein: Was tun bei Preiserhöhung?
Kürzlich haben wir die Preise erhöht. Da ich bisher keinen Wert auf unseren Gutscheinen notiert habe, nehme ich keinen Aufpreis von den Gästen, wenn sie ihren Frühstücks-Gutschein für genau die Leistung einlösen, die auf dem Gutschein steht. Aber wie sollte ich mich verhalten, wenn der Kunde statt des normalen Frühstücks lieber das etwas teurere Schlemmerfrühstück nehmen möchte? Darf ich eine Nachzahlung verlangen?
(Bildquelle: J. Spichala)
Ein Gutschein hat in der Regel eine Gültigkeit von drei Jahren. Ein Kunde kann in diesem Zeitraum die Leistung aus dem Gutschein fordern. Wenn ein Gutschein für ein reguläres Frühstück ausgestellt ist, kann der Kunde verlangen, dass er gegen Vorlage des...