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Frage und Antwort

Gefärbte Eier kennzeichnen

Wir bieten in unserem Hofladen ganzjährig gefärbte Eier an. Es handelt es sich um auf unserem Hof erzeugte Eier, die wir zum Färben an einen Dienstleister abgeben. Wie müssen gefärbte Eier gekennzeichnet werden? Müssen wir den Namen des Betriebes angeben, der die Eier für uns färbt?

(Bildquelle: B. Lütke Hockenbeck)

ie Kennzeichnung von Eiern in der Schale ist in der EU einheitlich ge­regelt durch die Vermarktungsnormen für Eier. Diese gelten für unverarbeitete Eier, nicht aber für gekochte und gefärbte Eier. Hierbei handelt es sich um verarbeitete Lebensmittel. Werden diese in Fertigpackungen angeboten, müssen nach den geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften folgende Angaben vorhanden sein:

  • Verkehrsbezeichnung

  • Stückzahl der in der Verpackung enthaltenen Eier

  • Name und Anschrift des...

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