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Frage und Antwort

Fotos aus dem Internet nutzen?

In einem Fernsehbericht habe ich gesehen, dass ein Fotograf seine Bilder ins Internet stellt und anschließend Personen abmahnt, die seine Fotos auf ihren Internet­seiten veröffentlichen. Für die Erstellung unserer Preisschilder verwenden wir zum Teil auch Bilder aus dem Internet, da nicht jeder unsere zum Teil exotischen Früchte kennt. Müssen auch wir mit einer Abmahnung rechnen, wenn wir solche Bilder weiterhin verwenden? Welche Möglichkeiten gibt es, legal solche Fotos auf die Schilder zu drucken?

(Bildquelle: HofDirekt)

Ein Fotograf, der seine Bilder im Internet zum Kauf anbietet, hat ein nachvollziehbares Interesse daran, dass diese nicht ohne Zustimmung und ohne Kosten­erstattung genutzt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn es um eine gewerbliche Nutzung geht.

Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) gibt dem Fotografen die rechtlichen Möglichkeiten, eine unberechtigte Nutzung seiner Fotos zu unterbinden und gleichzeitig ein Entgelt für die unberechtigte Nutzung zu verlangen. Im Urheberrechtsgesetz werden Fotos – das Gesetz spricht von Lichtbildern (§ 72 UrhG) oder Lichtbildwerken (§ 2 UrhG) – als urheberrechtlich...

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