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Frage und Antwort

Fleisch einfrieren?

Wir vermarkten Fleisch in Fleischpaketen. Was nicht verkauft wird, frieren wir in haushaltsüblichen Packungen ein (500 bis 1000 g). Dazu legen wir es in unsere Haushaltstruhe und benutzen die Power-Funktion. Nun hat der Lebensmittelkontrolleur das Verfahren bemängelt. Nach seinen Aussagen darf das Fleisch nicht in einer herkömmlichen Gefriertruhe einfrieren, sondern müsse schockgefrostet werden. Nur so sei sichergestellt, dass es innerhalb einer bestimmten Zeit durchgefroren ist. Wie sind die Vorschriften?

(Bildquelle: qwartm/stock.adobe.com)

Ein schneller Einfrierprozess unterstützt die Qualität des Produktes: Je schneller das Tiefgefrieren erfolgt, desto kleiner sind die sich bildenden Eiskristalle. Große Eiskristalle zerstören die Zellstrukturen und verändern die Beschaffenheit des Produktes nach dem Auftauen. Gleichzeitig können sich ggf. Mikroorganismen schneller vermehren. Schockfrost-Verfahren berücksichtigen diese Faktoren zum Schutz der Zellwände.

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