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Frage und Antwort

Essig kennzeichnen

Welche Regelungen bezüglich Deklaration sowie Hygiene gilt es zu beachten, wenn zugekaufter Essig vom Winzer mit zugekauften Kräutern selbst angesetzt wird? Muss der Essig- und Kräuterlieferant genannt werden? Müssen die Anteile an Kräutern prozentual aufgelis­tet werden? Wie müssen die Flaschen verschlossen sein?

(Bildquelle: M. Dorda)

Für die Vermarktung von angesetztem Essig gelten verschiedene Gesetze. Zuerst einmal die Richtlinien für Essig, in welcher der Mindestsäuregehalt und der maximale Restalkoholgehalt definiert sind. Dies sind üblicherweise 5 % bei Obstessig und 6 % Säure bei Weinessig. Der Rest­alkoholgehalt wird mit 0,5 Vol.-% für Obstwein- und 1 Vol.-% für Wein­essig angegeben. Wenn nun ein kompletter Zukauf (Essige und Kräuter) erfolgt und nur...

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