Frage und Antwort
Essig kennzeichnen
Welche Regelungen bezüglich Deklaration sowie Hygiene gilt es zu beachten, wenn zugekaufter Essig vom Winzer mit zugekauften Kräutern selbst angesetzt wird? Muss der Essig- und Kräuterlieferant genannt werden? Müssen die Anteile an Kräutern prozentual aufgelistet werden? Wie müssen die Flaschen verschlossen sein?
(Bildquelle: M. Dorda)
Für die Vermarktung von angesetztem Essig gelten verschiedene Gesetze. Zuerst einmal die Richtlinien für Essig, in welcher der Mindestsäuregehalt und der maximale Restalkoholgehalt definiert sind. Dies sind üblicherweise 5 % bei Obstessig und 6 % Säure bei Weinessig. Der Restalkoholgehalt wird mit 0,5 Vol.-% für Obstwein- und 1 Vol.-% für Weinessig angegeben. Wenn nun ein kompletter Zukauf (Essige und Kräuter) erfolgt und nur...