Frage und Antwort
Essig kennzeichnen
Welche Regelungen bezüglich Deklaration sowie Hygiene gilt es zu beachten, wenn zugekaufter Essig vom Winzer mit zugekauften Kräutern selbst angesetzt wird? Muss der Essig- und Kräuterlieferant genannt werden? Müssen die Anteile an Kräutern prozentual aufgelistet werden? Wie müssen die Flaschen verschlossen sein?
Für die Vermarktung von angesetztem Essig gelten verschiedene Gesetze. Zuerst einmal die Richtlinien für Essig, in welcher der Mindestsäuregehalt und der maximale Restalkoholgehalt definiert sind. Dies sind üblicherweise 5 % bei Obstessig und 6 % Säure bei Weinessig. Der Restalkoholgehalt wird mit 0,5 Vol.-% für Obstwein- und 1 Vol.-% für Weinessig angegeben. Wenn nun ein kompletter Zukauf (Essige und Kräuter) erfolgt und nur...