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Frage und Antwort

Elternzeit splitten?

Eine unserer Verkäuferinnen erwartet ein Kind und möchte zunächst sechs Monate Elternzeit nehmen, zwischendurch vier Monate arbeiten und dann weitere acht Monate in Elternzeit gehen. Darf die Elternzeit so aufgesplittet werden? Wir möchten unserer Mitarbeiterin ja gerne entgegenkommen, denn sie ist eine versierte Kraft, aber unsere betrieblichen Abläufe stellt das ganz schön auf den Kopf.

(Bildquelle: M. Weidemann)

Nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz muss die Elternzeit nicht in einem Zeitblock genommen werden, sondern kann auf zwei Zeitabschnitte verschiedener Länge verteilt werden. Eine Verteilung auf weitere Zeitabschnitte ist nur mit  Zustimmung des...

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