Grundsätzlich können Sie Ihr Logo problemlos auf zugekaufte Produkte kleben, wenn die Produzenten damit einverstanden sind. Eine Einschränkung besteht aber darin, dass Sie keine wettbewerbswidrige Herkunftstäuschung begehen dürfen. Bei einem Discounter wird kein Kunde davon ausgehen, dass sämtliche Produkte von der Discounterkette selber produziert werden, auch wenn z. B. ein einheitliches „Ja!“-Logo aufgedruckt ist. Diese Erwartungshaltung wird bei Ihnen aber anders aussehen, da ein Kunde, der in Ihrem Hofladen einkauft, in der Regel davon ausgehen wird, dass die Produkte von Ihnen erzeugt worden sind. Vor allem dann, wenn ein einheitliches Logo aufgedruckt ist. Sie können hier sicherheitshalber einen Produzentenhinweis aufnehmen.
Wichtig kann neben einer Herkunftstäuschung in Bezug auf den Produzenten aber vor allem eine Täuschung über die Herkunft im Sinne einer Produktionsart sein. Produkte aus Hofläden haben einen sogenannten Mehrwert. Das bedeutet, dass Kunden bereit sind, einen höheren Preis für Produkte aus Ihrem Hofladen zu zahlen, weil sie darauf vertrauen, dass die Waren eben nicht aus einer industriellen Produktion stammen. Wenn Sie beispielsweise Eier aus industrieller Haltung beziehen und in Ihrem Hofladen vertreiben, wird ein Kunde auch mit einer Produzentenangabe davon ausgehen, dass es sich um Eier aus einer zumindest nicht industriellen Haltung handelt. Dieser Eindruck würde durch den Aufdruck Ihres Logos sicherlich verstärkt werden und könnte damit wettbewerbsrechtlich angreifbar sein. Sie sollten also auch darauf achten, dass die von Ihnen zugekauften Produkte aus ähnlichen Eigenproduktionen stammen wie Ihre eigenen Produkte.
Dierk Straeter (HOFdirekt 2/2011)