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Frage und Antwort

Dürfen andere mit unserem Namen werben?

Wir beliefern mit unseren selbst erzeugten Produkten auch Gaststätten. In letzter Zeit häufen sich Fälle, dass Gastwirte Interesse an unseren Produkten zeigen, einiges bestellen, sich Werbematerialien und Logo besorgen und dann mit unserem guten Namen auf ihren Speisekarten werben. Doch nach kurzer Zeit gehen keine weiteren Bestellungen der Gastronomen mehr bei uns ein, auf ihren Speisekarten werben sie aber weiterhin damit, unsere Produkte zu verwenden. Wir werden darauf aufmerksam, weil wir immer wieder von Kunden hören, dass sie unsere Produkte dort und dort gegessen hätten. Wir befinden uns in einer Zwickmühle. Einerseits ehrt es uns, dass unser Name so begehrt ist, anderseits möchten wir natürlich nicht mit unserem Namen für womöglich minderwertige Erzeugnisse herhalten. Was können wir tun? Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es?

(Bildquelle: HofDirekt)

Eine Gaststätte darf selbstverständlich nur mit ihrem Namen werben, bzw. angeben, dass die verarbeiteten Lebensmittel von Ihnen stammen, wenn dies auch tatsächlich der Wahrheit entspricht. Ansonsten liegt in der falschen Herkunftsangabe eine wettbewerbswidrige Verbrauchertäuschung. Zudem unterliegt Ihr Name auch dem Markenrecht, auch wenn sie diesen nicht extra als Marke angemeldet haben. Ein Gastronom darf den Markennamen auch ohne explizite Zustimmung im Rahmen einer sachlichen Information benutzen, wenn die Produkte tatsächlich von...

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