Frage und Antwort
Christbaum umtauschen?
Im vergangenen Jahr wollte ein Kunde den am Tag zuvor gekauften Christbaum umtauschen. Er war zu breit und passte nicht in die vorgesehene Ecke im Wohnzimmer. Aus Kulanz haben wir die breite gegen eine schmale Tanne umgetauscht. Doch wie sieht die Rechtslage in Sachen „Christbaum umtauschen“ tatsächlich aus?
Grundsätzlich hat der Kunde nur dann ein Umtauschrecht, wenn sich gezeigt hat, dass der Christbaum objektiv mangelhaft ist, dass ihm also minderwertige Ware verkauft wurde. Wenn er nach dem Kauf jedoch lediglich feststellt, dass ihm der Baum doch nicht gefällt oder er nicht für den konkret beabsichtigten Zweck geeignet ist,...