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Frage und Antwort

Bilder von Kunden veröffentlichen?

Wir möchten auf unserer Homepage Bilder von Gästen veröffentlichen. „Belebte“ Bilder transportieren einfach mehr Atmosphäre. Doch was müssen wir aus rechtlicher Sicht beachten? Dürfen wir unsere Gäste ungefragt ablichten und die Fotos auf unserer Homepage bringen? Muss das Einverständnis schriftlich vorliegen?

(Bildquelle: S. Holtkamp)

Grundsätzlich hat jeder ein „Recht am eigenen Bild“. Das bedeutet, dass Bilder von einer Person nur dann veröffentlicht werden dürfen, wenn diese ihre Einwilligung gegeben hat. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz sind Bilder von Versammlungen und Um­zügen, wenn die Abbildung der Menschenansammlung im Vordergrund steht und soweit nicht einzelne...

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