Für die Frage, welcher Umsatzsteuersatz zur Anwendung kommt, sind zwei Dinge entscheidend. Zunächst muss die Produktfrage geklärt werden.
Handelt es sich um Himbeeren, die in Alkohol eingelegt sind, möglicherweise unter Zugabe von Zucker, unterliegen diese 7 % Umsatzsteuer. Handelt es sich um Himbeerlikör, dem ein paar Himbeeren zugesetzt sind, würde das Produkt 19 % Umsatzsteuer unterliegen.
Schließlich ist noch die Besteuerungsform des Hofladens zu berücksichtigen. Wenn es sich um einen gewerblichen Hofladen handelt, liegt der Steuersatz bei 7 %. Liegt jedoch landwirtschaftliche Direktvermarktung im Rahmen des landwirtschaftlichen Betriebes vor, so gilt für die eigenen Himbeeren in Alkohol der pauschale Steuersatz von 10,7 % (während alkoholische Getränke auch hier 19 % Umsatzsteuer unterliegen).
Wolfram Horn (HOFdirekt 4/2010)