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Frage und Antwort

Arbeiten nach der Schule?

Ich möchte einen Studenten auf meinem Betrieb beschäftigen, der noch nicht immatrikuliert ist. Wie verhält es sich mit der Sozialversicherung?

(Bildquelle: HofDirekt)

Wenn der Student noch nicht eingeschrieben ist, gilt er als Schulentlassener. Um kurzfristig und damit steuer- und sozialversicherungsfrei beschäftigt werden zu können, darf die Beschäftigung nicht als berufsmäßig gelten.

Nimmt der Schulentlassene...

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