Frage und Antwort
Arbeiten nach der Schule?
Ich möchte einen Studenten auf meinem Betrieb beschäftigen, der noch nicht immatrikuliert ist. Wie verhält es sich mit der Sozialversicherung?
(Bildquelle: HofDirekt)
Wenn der Student noch nicht eingeschrieben ist, gilt er als Schulentlassener. Um kurzfristig und damit steuer- und sozialversicherungsfrei beschäftigt werden zu können, darf die Beschäftigung nicht als berufsmäßig gelten.
Nimmt der Schulentlassene...