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Frage und Antwort

Alkoholverkauf übers Internet

In unserem Onlineshop bieten wir neben Eingelegtem und Pesto auch Brände und Liköre aus eigener Erzeugung an. Wie lassen sich die Bestimmungen des ­Jugendschutzgesetzes beim Verkauf über das Internet einhalten? Wie können wir das Alter des Kunden ermitteln? Oder reicht ein Hinweis, dass wir Alkohol nur an Personen über 18 Jahre verkaufen und davon ausgehen, dass der Besteller diese ­Bedingung mit dem Bestellvorgang akzeptiert?

(Bildquelle: Fotolia/Klaus Eppele)

Das Jugendschutzgesetz verbietet die Abgabe von alkoholischen Getränken wie Bier und Wein an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren und die Abgabe von Branntwein und branntweinhaltigen Getränken (Spirituosen) an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Nach den derzeitigen gesetzlichen Regelungen ist trotz des ansonsten recht strengen Jugendschutzes in Deutschland weder ein Verbot des Versandhandels von Spirituosen noch eine zwingende Alterskontrolle ...

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