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Frage und Antwort

Ab welchem Alter verkaufen?

Ab welchem Alter dürfen Jugendliche im Hofladen/am Marktstand selbst verkaufen? Mir geht es weniger um das Jugendarbeitsschutzgesetz, als vielmehr um die (beschränkte) Geschäftsfähigkeit sowie den Umgang mit Geld und Kunden. Eventuell schon mit 16 Jahren oder erst mit der Volljährigkeit?

(Bildquelle: B. Pröbsting)

Jugendliche, die im Hofladen oder am Marktstand verkaufen, schließen (regelmäßig) keine eigenen Rechtsgeschäfte ab, sondern sie handeln als Vertreter.

§ 165 BGB regelt, dass die beschränkte Geschäftsfähigkeit für einen Vertreter genügt. Beschränkt geschäftsfähig sind Jugendliche, die das siebte Lebensjahr vollendet haben (§ 106 BGB). Soweit die kurze juristische Begründung.

Nun im Klartext: Jugendliche schließen Verträge (z. B. Kaufvertrag über ein Paket Eier) für den Geschäftsinhaber. Die rechtlichen Wirkungen...

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