Risikogebiete: Für Erntehelfer, die aus Risikogebieten nach Deutschland einreisen, bestehen viele Verpflichtungen. Bereits seit November 2020 müssen Personen, die sich in den 10 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, unter www.einreiseanmeldung.de elektronisch registrieren. Die Angaben gehen an die für den Zielort der Reisenden zuständigen Gesundheitsämter. Als Risikogebiete eingestuft sind beispielsweise Polen und Rumänien.
Maximal 48 Stunden vor oder unmittelbar nach der Einreise müssen sich Personen, die aus einem Risikogebiet einreisen auf Corona testen lassen. PCR-Tests als auch Schnelltests sind zulässig. Spätestens 48 Stunden nach der Einreise muss das negative Testergebnis vorliegen.
Virusvariantengebiete: Darunter fallen Tschechien, die Slowakei sowie das österreichische Bundesland Tirol. Durch diese Einstufung dürfen nur deutsche Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht nach Deutschland kommen. Auch die Unterkünfte für Saisonkräfte gelten als Wohnsitz, sodass Erntehelfer weiter einreisen dürfen. Der Arbeitsvertrag und Werkmietvertrag sollten aber immer dabei sein. Wer aus Virusvariantengebiete einreist, muss einen negativen Corona-Test vorweisen.
Quaratänepflicht
Außer in NRW gilt in allen Bundesländern bei Einreise aus Risikogebieten eine Quarantänepflicht von zehn Tagen. Sie kann durch einen negativen PCR-Test auf fünf Tage verkürzt werden. Trotzdem können die Erntehelfer mit ihrer Arbeit in Form einer Arbeitsquarantäne beginnen. Das heißt die betroffenen Mitarbeiter bleiben als Gruppe isoliert und verlassen ihre Unterkunft nicht.
In NRW gilt keine Quarantänepflicht. Ihre Arbeit darf die Saisonkraft aber erst anfangen, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat die ersten drei Corona-Tests für Laien zugelassen. Dies teilte ein Sprecher mit. Wann diese verfügbar sind, ist noch unklar. Bisher gibt es nur Schnelltests zum Nachweis einer Coronavirus-Infektion, die von medizinisch geschultem Personal durchgeführt werden. Durch die Einstufung der Landwirtschaft als kritische Infrastruktur können diese Tests auch von den Landwirten durchgeführt werden, solange sie an einer Schulung teilgenommen haben. Das DRK bietet Schulungen an.