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Neuregelung für Online-Shop Betreiber

Alle Online-Shop Betreiber, die Waren oder Dienstleistungen direkt an Verbraucher verkaufen, müssen einen Link zur Online-Streischlichtungsstelle der EU setzen.

Online-Shop Betreiber müssen seit diesem Jahr einen Link zur Online-Streitschlichtungsstelle der EU setzen. (Bildquelle: B. Lütke Hockenbeck )

Die dazugehörige Verordnung über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (EU) Nr. 524/2013, kurz: ODR-Verordnung, ist seit 9. Januar 2016 in Kraft.

Auf der Online-Shop-Seite muss an leicht erreichbarer Stelle zum Beispiel im Impressum, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder auf einer speziellen Reklamationsseite folgender Link integriert werden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz schlägt folgenden Textbaustein vor. z. B für die AGB: Als Onlinehändler sind wir (Ihre E-Mail-Adresse) rechtlich verpflichtet, Sie auf die Plattform zur Onlinestreitschlichtung (OS) der Europäischen Kommission hinzuweisen. Diese ist über folgende Internetadresse erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Damit soll die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitschlichtung bestehen. Setzen sie den Link zeitnah, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein und möglichen Abmahnungen vorzubeugen. Red

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