Viele Direktvermarkter verkaufen die eigenen Produkte über einen Online-Shop. Beim Bestellvorgang reichen die Auswahloptionen "Frau" oder "Herr" nicht aus. Das urteilte das Oberlandesgericht Karlsruhe.
Bietet ein Unternehmen nur die Anreden "Frau" und "Herr" an, so ist das nach dem Urteil unerlaubte Diskriminierung nicht binärer Menschen. Diese fühlen sich weder als Mann noch als Frau. Eine fehlende dritte Auswahlmöglichkeit ist nach der Entscheidung des Gerichts ein Vorstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wegen des Geschlechts (Az. 24 U 19/21).
Zwischen "Frau" und "Herr" ist beispielsweise die Option "Divers/keine Anrede" möglich.