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"Frau", "Herr" und "Divers/keine Anrede"

Viele Direktvermarkter verkaufen die eigenen Produkte über einen Online-Shop. Beim Bestellvorgang reichen die Auswahloptionen "Frau" oder "Herr" nicht aus. Das urteilte das Oberlandesgericht Karlsruhe.

"Herr" und "Frau" als Anrede reichen nicht. Foto; M. Drießen. (Bildquelle: HofDirekt)

Viele Direktvermarkter verkaufen die eigenen Produkte über einen Online-Shop. Beim Bestellvorgang reichen die Auswahloptionen "Frau" oder "Herr" nicht aus. Das urteilte das Oberlandesgericht Karlsruhe.

Bietet ein Unternehmen nur die Anreden "Frau" und "Herr"...

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