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Entsorgungsverträge kündigen
Wie im aktuellen Heft (5/2014) berichtet, tritt 2015 eine Novelle der Verpackungsverordnung in Kraft. Welche Empfehlung gibt es für Direktvermarkter?
Wie im aktuellen Heft (5/2014) berichtet, tritt 2015 eine Novelle der Verpackungsverordnung in Kraft. Dr. Elisabeth Seemer von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz empfiehlt deshalb allen Direktvermarkatern, vorsorglich den Vertrag mit ihrem Entsorgungsunternehmen zu kündigen.
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So bleibt genügend Zeit, mit den Entsorgungsunternehmen über die neuen Konditionen zu verhandeln, denn ab dem 1. Januar 2015 werden sicherlich neue Preise gelten.