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Datenschutz für Gästedaten

Seit der Wiedereröffnung von Restaurants und Cafés nach dem Corona-Lockdown müssen Hofgastronomen die Daten ihrer Gäste erfassen. Worauf müssen Sie als Gastgeber achten?

BU: Pro Gast bzw. Gästegruppe ist ein Datenblatt erforderlich. (Bildquelle: U. Heimann)

Vermutlich werden diese Bestimmungen noch eine ganze Weile Bestand haben. Von allen Gästen müssen die Kontaktdaten mit dem Zeitraum des Aufenthalts abgefragt werden. Sie können hierzu Listen auf den Tischen auslegen, in die sich die Gäste selbstständig eintragen. Natürlich unterliegen diese Daten dem Datenschutz. Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz hat die Bestimmungen zusammengefasst:

  • Der Gast muss umfassend über Sinn und Zweck der Datenerfassung und deren Verwendung bis hin zum Beschwerderecht informiert werden. Diese Informationen können für alle Gäste sichtbar ausgehängt werden oder auch auf dem Datenblatt der individuellen Erfassung erfolgen. Eine Bestätigung, dass der...

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