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Bonpflicht: HDE fordert Ausnahmeregelungen
Händler, die täglich eine Vielzahl an Waren verkaufen, sollen unter Umständen von der Bonpflicht befreit werden können. Das schlägt der Handelverband Deutschland vor.
Konkret empfiehlt der HDE, Händler zu befreien, bei denen im Unternehmensdurchschnitt je Standort oder Betriebsstätte täglich mehr als 500 Bons anfallen. Bei einer Ladenöffnungszeit von neun Stunden am Tag entspricht das etwa einem Bon pro Minute.
Ergänzend könnte auch eine Gesamtzahl von Bons als Grund für die Befreiung eines Unternehmens festgelegt werden. Die jeweiligen Schwellenwerte sollten bei Unternehmen, die nachweislich um eine korrekte Steuerbefolgung bemüht sind, abgesenkt werden. Solche Bemühungen könnten beispielsweise durch den Nachweis vorhandener Maßnahmen und Kontrollen, die eine vollständige und korrekte Erfassung der Handelsumsätze gewährleisten, dokumentiert werden.
„Bei allen Ausnahmefällen würde der Kunde auf Wunsch natürlich immer einen Beleg erhalten. Gleichzeitig wird die Besteuerung durch den Einsatz einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung in der Kasse sichergestellt. Die Kassenbonpflicht bringt keinen Mehrwert“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.
Der Handel stehe zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung – schon aus Gründen des fairen Wettbewerbs. Steuerehrliche Handelsunternehmen dürften nicht im Nachteil sein. „Jetzt geht es uns darum, im Dialog mit der Politik die Bonpflicht mit entsprechenden Ausnahmeregelungen umweltverträglicher und mit geringeren Kosten für die Händler zu gestalten“, erklärt Stefan Genth.