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Befreiung von Gema- und Rundfunkgebühren
Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe können sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen. Die Erstattung erfolgt rückwirkend, wenn der Betrieb aufgrund einer behördlichen Anordnung für insgesamt 90 Tage geschlossen werden musste.