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Frage und Antwort

Wer haftet bei Reklamation?

In unserem Hofladen bieten wir Kaffee von einer kleinen Rösterei an. Jetzt reklamierte eine Kundin. Sie hatte bei uns Kaffee gekauft und in ihrer Kaffeemühle gemahlen. Nach ihrer Schilderung befand sich zwischen den Bohnen ein Stein, der jetzt das Mahlwerk blockiert. Müssen wir für den Schaden aufkommen?

(Bildquelle: Agrarfoto)

Hersteller eines Produkts haben für die ordnungsgemäße Funktion ihres Produkts zu sorgen. Bringt der Hersteller ein fehlerhaftes Produkt in Verkehr, haftet er nach dem Produkthaftungsgesetz für alle Schäden, die durch die Benutzung seines fehlerhaften Produkts an anderen Sachen des Verbrauchers entstanden sind. Neben dem Hersteller eines Produkts, z. B. einer Kaffeerösterei, haftet aber auch derjenige, der sich durch Anbringen seines Namens oder seines Warenzeichens als Hersteller dieses Produkts ausgibt. Wer ein fremdes Produkt lediglich vertreibt, haftet jedoch nicht.

Von einem Produktfehler spricht man, wenn das Produkt nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände berechtigterweise erwartet werden kann. Enthält ein Produkt beispielsweise Verunreinigungen, so handelt es sich um einen sogenannten Fabrikationsfehler.

Entsteht nun infolge eines fehlerhaften Produkts an anderen Sachen des Verbrauchers ein Schaden, muss der Hersteller hierfür auch ohne Verschulden einstehen. Allein die...

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