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Frage und Antwort

Naschende Kinder

Wenn Familien zum Einkaufen kommen, bieten wir den Kindern stets eine Möhre oder einen Apfel an. Was uns allerdings ärgert, ist, dass es Kinder gibt, die sich einfach einen Apfel nehmen, während die Eltern bloß zuschauen. Können wir – zumindest theoretisch – auf der Bezahlung des Obsts bestehen?

(Bildquelle: M. Weidemann)

Rein rechtlich sieht die Sache so aus: Den Kaufpreis können Sie nur verlangen, wenn über den Erwerb der Sache ein Kaufvertrag geschlossen worden ist. Dieser muss nicht schriftlich oder notariell erfolgen, es reicht auch sogenanntes „schlüssiges Verhalten“, also ein Verhalten, mit dem Verkäufer und Käufer kenntlich machen, dass sie einen Kaufvertrag schließen wollen. Wenn ein Kunde Ware verköstigt, können Sie im Allgemeinen ­darauf schließen, dass er diese auch erwerben und bezahlen will.

Bei Kindern sieht das aber anders aus, weil diese nicht geschäftsfähig sind und daher ohne die Zustimmung oder Genehmigung der Eltern keine Kaufverträge schließen können, zumindest solange sie noch nicht sieben Jahre alt sind und die Regelung des Taschengeldparagraphen nicht eingreift. Da ein Kind, das bei Ihnen einen...

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