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Frage und Antwort

Essig mit zu wenig Säure

Mein Weinessig weist zu wenig Säure für den Verkauf als Essig auf. Er enthält weniger als 5 % Essigsäure. Unter welcher Bezeichnung kann ich diesen „Essig“ verkaufen, sodass ich keinen falschen Eindruck erwecke oder den Verbraucher täusche?

(Bildquelle: HofDirekt)

Weinessig muss nach europäischem Weinrecht mindestens 6 % Säure aufweisen. Für Essige aus anderen Rohstoffen als Wein gilt ein Mindestsäuregehalt von 5 % nach der nationalen Essigverordnung. Als „Essig“ dürfen Sie Ihr Produkt daher nicht verkaufen.

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