Weinessig muss nach europäischem Weinrecht mindestens 6 % Säure aufweisen. Für Essige aus anderen Rohstoffen als Wein gilt ein Mindestsäuregehalt von 5 % nach der nationalen Essigverordnung. Als „Essig“ dürfen Sie Ihr Produkt daher nicht verkaufen.
Möglich ist eine Bezeichnung als Würzmittel, erläutert durch eine beschreibende Verkehrsbezeichnung, z. B. „essigsaures Würzmittel hergestellt aus Wein“ oder „essigsaures Würzmittel durch biologische Gärung aus Wein gewonnen“.
Die Bezeichnung „Würzmittel auf Basis von Weinessig“ wäre hingegen für den Verbraucher verwirrend, da das Produkt nie ein Weinessig war.Der Säuregehalt muss jedenfalls nicht auf dem Etikett angegeben werden.
Dr. Anja Heinlein, CVUA Freiburg
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