Frage und Antwort
Elternzeit splitten?
Eine unserer Verkäuferinnen erwartet ein Kind und möchte zunächst sechs Monate Elternzeit nehmen, zwischendurch vier Monate arbeiten und dann weitere acht Monate in Elternzeit gehen. Darf die Elternzeit so aufgesplittet werden? Wir möchten unserer Mitarbeiterin ja gerne entgegenkommen, denn sie ist eine versierte Kraft, aber unsere betrieblichen Abläufe stellt das ganz schön auf den Kopf.