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Frage und Antwort

Einnahmen aus Wildbretverkauf

In unserem gepachteten Jagdrevier erlegen wir regelmäßig größere Strecken an Reh- und Damwild, das wir gerne an Bekannte verkaufen würden. Das Wild lassen wir abgezogen drei Tage gekühlt abhängen. Dann zerlegt es ein Metzger fachgerecht und schweißt es ein. Welche steuerlichen Folgen ergeben sich?

(Bildquelle: M. Drießen)

Entsprechend Ihrer Frage haben Sie eine Jagd gepachtet, d. h., Sie bewirtschaften die Flächen nicht im Rahmen eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft. Mit Flächenbewirtschaftung könnte die Jagdausübung Teil des Landwirtschaftsbetriebes sein. Ohne Flächenbewirtschaftung sind Sie entweder zu Ihrem Privatvergnügen tätig oder es handelt sich um einen Gewerbebetrieb.

Steuerlich sind Einkommensteuer und Umsatzsteuer zu unterscheiden.                              Einkommensteuer: Da grundsätzlich sämtliche Einnahmen und Ausgaben gegenüberzustellen sind, darf angenommen werden, dass Ihre Ausgaben wie Jagdpacht, Haftpflichtversicherung und Berufsgenossenschaft bis hin zu den Aufwendungen für...

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