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Neue Einreiseverordnung

Seit Mitte Mai gilt eine neue Corona-Einreiseverordnung. Was sind die neuen Regeln?

In NRW gibt es eine neue Einreiseverordnung für Saisonarbeitskräfte. (Bildquelle: B. Lütke Hockenbeck)

Grundsätzlich gilt eine zehntägige Arbeitsquarantäne. Diese wird wie folgt definiert: Für Saisonkräfte müssen am Ort ihrer Unterbringung und ihrer Tätigkeit in den ersten 10 Tagen nach ihrer Einreise gruppenbezogen betriebliche Hygienemaßnahmen und Vorkehrungen zur Kontaktvermeidung außerhalb der Arbeitsgruppe ergriffen werden, die einer Absonderung vergleichbar sind. Das Verlassen der Unterbringung ist nur zur Ausübung ihrer Tätigkeit gestattet. Für genesene und geimpfte Personen gelten Ausnahmen und Erleichterungen.

Wann kann die (Arbeits-) Quarantäne beendet werden?

1. Die oben genannte 10-tägige (Arbeits-) Quarantäne kann bei Einreise aus einem Risikogebiet (z. B. Rumänien, Polen, Ungarn) vorzeitig beendet werden, wenn ein Impf- oder Genesenen-...

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